Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CommEvent Management GmbH

Dorothea-Erxleben-Straße 4
24145 Kiel

– ab 03.11.2015 –


I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Camps der CommEvent Management GmbH, bei denen sich die Teilnehmer direkt bei CommEvent anmelden. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten der CommEvent Management GmbH (im Weiteren CEM) soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.

II. Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung für ein Camp (Buchung) bietet der Kunde CEM den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Camp-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingung sowie – soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen – aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, via Internet (Onlineformular), via Telefon oder per E-Mail erfolgen.

(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird CEM dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Camp.

(3) Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt erst mit der Buchungsbestätigung von CEM an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, jedenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss, übermittelt CEM dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(4) Mit Abschluss des Vertrages werden die Daten des Kunden gespeichert und in unserem Pool für den Versand von Newslettern integriert. Der Kunde kann diesem Punkt schriftlich widersprechen. Mit dem Widerspruch erhält der Kunde keinen Newsletter seitens CEM.

(5) Im Falle der Buchung eines Zusatzangebotes (Camp-Foto, Hoodie, Mobilfunk-Vorteilstarif) durch den Kunden erklärt dieser sich damit einverstanden, dass CEM seine Adressdaten an den entsprechenden Partner (PIXUM, Ballsportdirekt, Logitel) zur Abwicklung des Bestell- bzw. Informationsprozesses übermittelt.

III. Leistungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen von CEM ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung in Katalogen, Prospekte, Fylern sowie der Internetseite “wwww.handball-camp.de” von CEM und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Camp-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von CEM geschuldeten Leistung führen. CEM wird den Kunden über beabsichtigte Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten Leistungen bleiben von Abschnitt (2) unberührt.

IV. Zahlung / Textilien

(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von CEM (Camppreis zuzüglich ggf. optionaler Leistung wie Gutschein und / oder Textilveredelung) fällig.

(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Camps, kann CEM die Individualisierung und Anlieferung der Textilien zum Camp-Termin nicht gewährleisten. In diesem Falle erfolgt die Lieferung direkt an den Kunden. Hierfür werden zusätzlich zum Camp-Preis EUR 5,00 für den Versand der Textilien berechnet.

(3) Bei Rücktritt gem. Abschnitt VII. Abschnitt (1) ist der Kunde unbeschadet seines Rücktritts vom Camp-Vertrag zur Abnahme der Camp-Ausrüstung verpflichtet. In diesem Falle wird die gesamte Camp-Ausrüstung per Post zugeschickt und der Kunde hat hierfür eine Gebühr in Höhe von mind. * EUR 50,00 zu zahlen
* je nach Camptyp

(4) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden (insbesondere die Zahlung der Camp-Preises und von Stornokosten bei Buchung für mehrere Personen), sofern er nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist, dass er lediglich als Vertretet auftritt. CEM kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.

(5) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsmäßig durch CEM angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Camp-Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Camp-Preises.

V. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm ihn schriftlicher und / oder mündlicher Form vor und während des Camps durch CEM erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Absatz (1) durch CEM für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigenturm im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von CEM hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. CEM ist berechtigt, die Teilnahme am Camp von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.

(3) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.

(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, CEM über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.

(5) CEM ist berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Camp-Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren. Sollten ansteckende Krankheiten wie Läuse oder offene Wunden vorliegen, wird der Teilnehmer vom Camp ausgeschlossen. Wir verweisen hierbei auf die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, die in diesem Falle Anwendung finden.

VI. Kündigung und Rücktritt durch CEM

(1) CEM ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Camp-Durchführung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für CEM unzumutbar ist. Insbesondere behält sich CEM das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus dem Camp auszuschließen.

(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Absatz (1) – (4) dieser Bedingungen bzw. sonstigen Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Camps bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind, sowie in den Fällen des Abschnittes IV Absatz (6) und (7).

(3) Im Falle einer gem. Absatz (1) und (2) berechtigten Kündigung behält CEM den Anspruch auf den vollständigen Camp-Preis. CEM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von CEM bleiben durch diese Regelung unberührt.

(4) Beim Nichterreichen der in der Camp-Ausschreibungen genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist CEM berechtigt, von Camp-Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Camp-Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird und CEM dem Kunden gegenüber die Absage des Camps unverzüglich mitteilt, nachdem feststeht, dass das Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

(5) Wird ein Camp ohne Übernachtung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird CEM dem Kunden nach Möglichkeit kurzfristig eine Ersatzveranstaltung anbieten, die in einer Entfernung von maximal 100 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort liegen darf. Der Kunde hat sich über dieses Angebot unverzüglich gegenüber CEM zu erklären. Nimmt er es an, gewährt CEM ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um ein nach Zeit und Inhalt vergleichbares Camp handelt. Ist der Preis für das Ersatz-Camp günstiger, erstattet CEM dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Camp-Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche hat er gegen CEM aus der Absage – außer in den Fällen des Abschnittes VIII Absatz (4) nicht.

(6) Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Gründe nicht durchgeführt wird, die weder vom ausrichtenden Verein noch von CEM oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind, soll der Vertrag mit der Maßgabe weiterhin gelten, dass CEM und der Verein einvernehmlich einen neuen Durchführungstermin festlegen, um die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt binnen eines Zeitraums von 12 Monaten noch durchzuführen. Sollte der Kunde zum neugewählten Zeitraum nicht teilnehmen können, erstattet CEM den gesamten Camppreis.

VII. Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden
(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Camp-Vertrag zurücktreten:

a) Der Rücktritt ist gegenüber CEM schriftlich zu erklären

b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von CEM zu leisten. Bei Rücktritt:

– 31 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 0%

– 30 bis 20 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 25%

– 19 bis 10 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 50%

– 9 bis 7 Tage vor dem vorgesehenen Camp-Termin sind 75%

des vereinbarten Camp-Preises zu zahlen.

c) Erfolgt der Rücktritt 6 oder weniger Tage vor dem Camp-Beginn, so ist der volle Camp-Preis zu zahlen.

d) Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.

(2) Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall kann er die Teilnahme an einer gleichwertigen zeitnahen Ersatzleistung verlangen, soweit eine solche durch CEM ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot realisiert werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von CEM über die Änderung der Camp-Leistung gegenüber CEM geltend zu machen. Abschnitt VI Absatz (5) gilt in diesem Fall entsprechend.

(3) Durch die Regelung in Abschnitt VII Absatz (1) wird das Recht zur Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen nicht berührt.

(4) Widerrufsrecht des Kunden

a) Sofer die Buchung via E-Mail oder Internetformular erfolgt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

CommEvent Management GmbH
Dorothea-Erxleben-Straße 4
24145 Kiel
Fax: 0431 / 6967050
E-Mail: info(at)handball-camp.de

c) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn CEM mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

d) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Sachen, die über ein Paket versandt werden, sind auf Kosten und Gefahr von CEM zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für CEM mit deren Empfang.

(5) CEM behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videomaterial anzufertigen, auf dem auch das teilnehmende Kind individuell oder in einer Gruppe abgebildet ist.

a) Die Bilder und Videos dürfen von CEM für Eigenwerbung- und Präsentationszwecke verwendet werden. Die gilt auch für Eigenwerbung, welche eindeutig einem kommerziellen Zweck dient.

b) Die unter Punkt a) erteilte Nutzungserlaubnis erstreckt sich zeitlich und räumlich unbegrenzt und unbefristet über alle Arten von Medien und Datenträger.

c) Der Verkauf der Bilder und das Übertragen von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Bilder, welche nicht im direkten Zusammenhang mit den unter Punkt a) genannten Zwecken steht, ist ebenfalls untersagt.

d) Der Kunde hat das Recht die unter Punkt a) erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung, die an CommEvent Management GmbH, Dorothea-Erxleben-Straße 4, 24145 Kiel, info(at)handball-camp.de oder per Telefax an 0431 / 6967050 zu richten ist.

VIII. Haftung

(1) CEM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungshilfen. CEM haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet CEM jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. CEM haftet bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2) CEM haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von CEM oder eines seiner Erfüllungshilfen verursacht wurde.

(3) CEM haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeit und Außenbereich) sowie der Sporthalle zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von CEM oder eines seiner Erfüllungshilfen (mit-)verursacht wurde.

(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung (Rücktritt gemäß Abschnitt VI Absatz (4)) durch CEM gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist CEM verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.

(5) Außer im Fall des vorstehenden Absatz (4) ist eine über die Rückerstattung des Camp-Preises hinausgehende Haftung von CEM, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern beim Rücktritt die in Abschnitt V Absatz (3) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.

IX. Sonstiges

(1) Die örtliche Camp-Leitung von CEM gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für CEM wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.

(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite “www.handball-camp.de” von CEM entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von CEM für Camp-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.